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Aktuelles

Das deutsche Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Ärzteberufsqualifikationen vorgelegt. Im Vordergrund steht die direkte Kenntnisprüfung, die die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung für Personen mit einer ärztlichen Berufsqualifikation aus einem Drittstaat ersetzen soll. Im Gegensatz zum österreichischen System führt diese Kenntnisprüfung in Folge zur Zulassung des ärztlichen Berufes. Der in Österreich übliche sogenannte Stichprobentest führt nur dazu, dass man zur Nostrifizierung des Studiums zugelassen wird. Das Verfahren zur Berufsberechtigung muss danach noch extra geführt werden.

Für Betroffene soll die geplante Änderung dazu führen, dass bestimmte Dokumente (z. B. Curricula) nicht mehr besorgt, beglaubigt und übersetzt werden müssen.

Überdies soll der partielle Berufszugang zu ärztlichen und pharmazeutischen Berufen im Sinne der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geschaffen werden. Diesbezüglich liegt ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union und ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission vor.

Referentenentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen

Anerkennung von Ärzteausbildungen aus Drittstaaten in Deutschland, den Niederlanden und Schweden