Aktuelles
Der Europäische Rat hat sich einstimmig für die Unterstützung eines Vorschlags der Europäischen Kommission ausgesprochen, mit dem der vorübergehende Schutz für die mehr als 4 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind, bis zum 4. März 2027 verlängert werden soll.
Das System des vorübergehenden Schutzes mindert den Druck auf die nationalen Asylsysteme, da Personen, die unter diese Art von Schutz fallen, keinen individuellen Asylantrag stellen müssen. Die Verlängerung bis März 2027 ist für die Vertriebenen aus der Ukraine ein Signal dafür, dass die Beantragung von Asyl nicht erforderlich ist.
Neben der Verlängerung des vorübergehenden Schutzes erörtern die Mitgliedstaaten eine Empfehlung des Rates zur Vorbereitung eines koordinierten Übergangs aus dem vorübergehenden Schutz (Ausstiegsstrategie aus dem vorübergehenden Schutz). Die Empfehlung befasst sich u. a. mit dem Wechsel zu anderen rechtlichen (Aufenthalts-)Titeln, der Ermöglichung einer schrittweisen Rückkehr in die Ukraine und der Bereitstellung von mehr Information über die verfügbaren Optionen.