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Aktuelles

Die Bundesregierung plant die Erteilung einer "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" an in den Arbeitsmarkt integrierte Vertriebene aus der Ukraine. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde dem Sozialausschuss des Nationalrates zur Vorberatung zugewiesen.

Voraussetzung dafür ist, dass eine unselbständige Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate zumindest zwölf Monate über der Geringfügigkeitsgrenze ausgeübt bzw. als GSVG-Versicherte/r einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen wurde.

Der Gesetzesentwurf ist jedoch noch in Kraft getreten. Es sind auch noch Änderungen möglich. Eine Antragstellung ist daher auch noch nicht möglich.

Trotz alledem hat das Bundesministerium für Inneres bereits erste Informationen zum Umstieg auf eine "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" veröffentlicht.

Informationen zum Umstieg auf eine "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" bzw. als Download

Informationen auf Ukrainisch und Russisch.

Siehe auch "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" für Vertriebene aus der Ukraine