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Aktuelles

Die Bundesregierung plant wie angekündigt das Ende aller Corona-Maßnahmen mit 30. Juni 2023. Ein entsprechender Gesetzesentwurf, der den Übergang in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems regelt, ist am 5. April 2023 in Begutachtung gegangen. Die Corona-Schutzimpfung und COVID-19-Medikamente bleiben auch in Zukunft für die PatientInnen kostenlos. Das Testen von Menschen mit Symptomen bleibt bei niedergelassenen ÄrztInnen ebenfalls kostenlos, wenn eine Behandlung mit COVID-19-Medikamenten abzuklären ist.

Die bisherige vorläufige Beschäftigungsmöglichkeit im Rahmen der COVID-19-Pandemie für HumanmedizinerInnen, die nicht alle Erfordernisse i. S. d. Ärztegesetzes für eine ärztliche Tätigkeit erfüllen, u. a. jene mit einem ausländischen Abschluss, wird mit Ende Juni 2023 auslaufen. Aufrechte Bewilligungen sind nur mehr bis Ende 2023 gültig.

Es wird jedoch eine neue Regelung geschaffen, dass per Verordnung in Zukunft eine ähnliche Bestimmung für ärztliche Tätigkeiten im Rahmen einer epidemiologischen oder sonstigen Krisensituation möglich sein soll.

COVID-19-Überführungsgesetz (Begutachtungsentwurf)

Stellungnahme