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Aktuelles

Die deutsche Bundesregierung hat Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen. Mit diesen soll die Fachkräfteeinwanderung steigen und beruht künftig auf drei Säulen:

Die Fachkräftesäule bleibt das zentrale Element der Einwanderung. Voraussetzung sind neben dem anerkannten Abschluss ein Arbeitsvertrag sowie zu InländerInnen gleichwertige Beschäftigungsbedingungen. Neben den Fachkräften wird unter bestimmten Voraussetzungen qualifizierten Drittstaatsangehörigen – auch ohne formale Anerkennung ihres Abschlusses – die Erwerbszuwanderung ermöglicht (Erfahrungssäule). Mit der Potenzial-Säule wird Drittstaatsangehörigen mit gutem Potenzial der Aufenthalt zur Suche eines Arbeitsplatzes ermöglicht.

Zusätzlich soll gemeinsam mit den Ländern und Kammern die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse optimiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Dazu gehört der Ausbau der Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote. Dies erleichtert  - soweit die Anerkennung Voraussetzung für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten ist – die Fachkräfteeinwanderung und trägt dazu bei, dass inländische Potenziale mit ausländischer Staatsangehörigkeit qualifikationsadäquat beschäftigt werden.

Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten

Zusammenfassung der Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten