Aktuelles
Das Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat Informationen zu Möglichkeiten einer Beschäftigung von Vertriebenen aus der Ukraine in bestimmten Gesundheitsberufen veröffentlicht. Diesbezügliche Bestimmungen gibt es schon seit Jahren und können natürlich auch für Menschen aus der Ukraine, so wie für alle anderen Drittstaatsangehörigen angewendet werden.
Grundsätzlich ist für Berufsangehörige aus dem Ausland jedoch für die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit in einem Gesundheits- und Krankenpflegeberuf die volle Anerkennung der Berufsqualifikation in Österreich (Anerkennungs- bzw. Nostrifikationsbescheid und Erfüllung allfälliger Auflagen) sowie die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung.
Inhalt der Informationen sind:
- Nostrifikation ukrainischer Pflegekräfte
- Nostrifikation ukrainischer Hebammen
- Nostrifikation ukrainischer MTDs
- Nostrifikation ukrainischer ZahnärztInnen
- Nostrifikation ukrainischer ÄrztInnen
- Nostrifikation von ukrainischen Gesundheitsberufsangehörigen im psychosozialen Bereich
Eine einfache Beschäftigung ist jedoch auch in diesen Fällen nicht möglich und es müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Es ist daher sinnvoll, im Vorfeld eine Beratung bei einer der Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) in Anspruch zu nehmen.
Informationsblatt, 31. März 2022