Aktuelles
Das Land Salzburg hat die Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung 2019 dahingehend verändert, dass befristete Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine geschaffen wurden.
Auf die Anerkennung von ukrainischen Berufsausbildungen und -qualifikationen von vertriebenen Personen findet nunmehr das Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz Anwendung. Dieses regelt normalerweise die Anerkennung von Qualifikationen aus EU-EWR-Staaten und erleichtert in der Regel die Anerkennung im Gegensatz zu einem Nostrifikationsverfahren von Ausbildungen aus Drittstaaten.
Das fachliche Anstellungserfordernis für den Einsatz als pädagogische Fachkraft in Kleinkindgruppen, alterserweiterten Gruppen und Schulkindgruppen ist überdies auch erfüllt, wenn ein Zeugnis einer ausländischen Universität der Bewertung von beim BMBWF angesiedelten ENIC/NARIC Austria zufolge einem absolvierten Hochschulstudium der Pädagogik/Erziehungswissenschaften oder Psychologie, einer Diplomprüfung der Akademie für Soziale Arbeit oder der Fachhochschule Soziale Arbeit entspricht, und die Person im Zeitpunkt der Anstellung eine vierwöchige Praxiszeit aufweist.
Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung 2019 – S. KBBVO; Änderung (LGBl. Nr. 28/2022)