Aktuelles
Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ( Austrittsvertrag) ist bereits mit 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Dieses sah jedoch bis 31. Dezember 2020 einen Übergangszeitraum vor, während dessen alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen weiterhin die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen konnten.
Das Ende dieses Übergangszeitraumes führt nunmehr auch zu Veränderungen bei der Anerkennung von britischen Berufsqualifikationen:
- Bereits in Österreich anerkannte Ausbildungen und Studienabschlüsse, die in einer britischen Bildungseinrichtung erworben wurden, behalten auch nach dem Austrittsdatum ihre Gültigkeit in Österreich.
- Bereits bestehende Anerkennungen von Berufsqualifikationen zur Ausübung eines reglementierten Berufes (z.B. Lehrpersonen, Gesundheitsberufe) bzw. Anerkennungen, die bis zum Ende des Übergangszeitraums (31. Dezember 2020) im Rahmen der Ausübung der Niederlassungsfreiheit erfolgten, behalten ihre Wirkungen, einschließlich des Rechts, den Beruf unter denselben Voraussetzungen auszuüben wie Inländer/innen (Bestandsschutz).
- Ab 1. Jänner 2021 müssen Diplome und Zeugnisse einer britischen Bildungseinrichtung, die den Berufszugang gewähren, nostrifiziert werden. Absolventinnen und Absolventen von britischen Bildungseinrichtungen können sich erst nach positiv abgeschlossener Nostrifikation/Nostrifizierung um die Zulassung zu einem reglementierten Beruf nach den österreichischen Berufsvorschriften bewerben.
- Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gilt nicht mehr.
Für weitere Fragen stehen die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) zur Verfügung.