Aktuelles
Die Bundesregierung hat heute das Regierungsprogramm aus dem Jahr 2013 aktualisiert, präzisier und erweitert. Unter der Prämisse „Fördern und Fordern“ werden „Integrationswilligen“ Chancen und Angebote angeboten.
Im Kapitel „Sicherheit und Integration“ wird sich im Gegensatz zu anderen wichtigen Themen sehr detailliert mit Integration und Migration auseinandergesetzt und bereits für den 6. Februar 2017 Begutachtungsentwürfe für ein „Integrationsgesetz“ und ein „Arbeitsmarktintegrationsgesetz“ angekündigt.
Inhalte wären:
Integrationsgesetz
- Definition eines einheitlichen Integrationsbegriffs;
- Festschreibung der Bedeutung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung;
- Grundsatz des systematischen Anbietens von Integrationsmaßnahmen (Integrationsförderung) sowie die Einforderung, aktiv am Integrationsprozess mitzuwirken (Integrationspflicht);
- Ausbau Deutsch- und Wertekurse, Kürzung der jeweiligen Sozialleistung bei Nichtteilnahme;
- Rechtsanspruch auf Sprachkurse für AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit und Asylberechtigte;
- Einführung eines Integrationsvertrags und einer Werteerklärung inklusive strenger Sanktionen bei Verstoß gegen diesen; Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sind im Rahmen des Integrationsvertrages zur Einhaltung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Werteerklärung angelehnt an die österreichische Bundesverfassung) verpflichtet und müssen Deutsch- und Wertekurs erfolgreich absolvieren.
- Transfer der Integrationsvereinbarung in das Integrationsgesetz; Festsetzung höherer Qualitätsstandards mit dem ÖIF, strengere Kontrollen, Verschärfung der Strafen;
- Forschungskoordination dem MRV folgend (BMEIA, BMB, BKA, BMWFW);
- Institutionelle Maßnahmen, wie die Festschreibung des Expertenrats für Integration und des Integrationsbeirats sowie die Einführung eines Integrationsmonitorings unter Berücksichtigung des Datenschutzes;
- Salafistische Verteil- und Rekrutierungsaktionen verbieten.
Vollverschleierungsverbot
- Wir bekennen uns zu einer offenen Gesellschaft, die auch eine offene Kommunikation voraussetzt. Vollverschleierung im öffentlichen Raum steht dem entgegen und wird daher untersagt.
Arbeitsmarktintegrationsgesetz (Integrationsjahr)
- Etablierung eines verpflichtenden Integrationsjahres für AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte;
- Dauer: mindestens 12 Monate verpflichtende Teilnahme, je nach Qualifikationsstatus verpflichtend verlängerbar;
- Eingliederung am Arbeitsmarkt hat Vorrang und beendet Integrationsjahr;
- Beratung und Dokumentation der Absolvierung der Integrationsmaßnahmen im Integrationspass;
- Maßnahmen: Kompetenzclearing, Deutschkurse, Unterstützung bei Anerkennung von Qualifikationen, Werte- und Orientierungskurse (in Kooperation mit dem ÖIF), Berufsorientierungs- und Bewerbungstrainings, verpflichtendes Arbeitstraining im Sinne einer gemeinnützigen Tätigkeit bei Zivildienstträgern.
- Wird die Teilnahme am Programm oder einzelnen Modulen verweigert kommt es zu harten Sanktionen (sofortiges Durchschlagen auf sämtliche Unterstützungsleistungen – Sozialhilfe/BMS/Leistungen aus dem Titel der Arbeitslosenversicherung);
- Sozialministerium wird ermächtigt zusätzliche Mittel aus den passiven AlV Budgetmittel zusätzlich zum derzeitigen Budget zu aktivieren.
- Ausbau und Erweiterung der Eingliederungbeihilfen (in Form von Integrationsbeihilfen) für Unternehmen, die Asylberechtigte oder Subsidiär Schutzberechtigte nach dem Integrationsjahr beschäftigen; Abwicklung über das Arbeitsmarktservice ;
- Öffnung des Dienstleistungsscheck für AsylwerberInnen
Öffentlicher Dienst
Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten. In den jeweiligen Ressorts wird bei uniformierten ExekutivbeamtInnen sowie RichterInnen und StaatsanwältInnen darauf geachtet, dass bei Ausübung des Dienstes dieses Neutralitätsgebot gewahrt wird.
Ebenfalls im Februar 2017 soll auch ein Grundsatzgesetz - mit dem Ziel die „Regelungsflut einzudämmen“ - im Ministerrat beschlossen werden, u. a. sind geplant:
- One in-One out für Gesetze und Förderungen: Wird eine neue Regulierung oder Förderung eingeführt, wird nach Möglichkeit eine alte Regulierung oder Förderung aufgehoben;
- Sunset Clause: Soweit möglich wird jede neue Regulierung nur für einen befristeten Zeitraum erlassen; was sich nicht bewährt, wird auch nicht verlängert. Bestehende Regulierungen sollen in den nächsten Jahren drastisch reduziert werden.