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  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
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Aktuelles

Am 13. April 2016 wurde das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) im Ministerrat beschlossen und dem Nationalrat für die weitere Behandlung zugeleitet.

Wesentliche Inhalte des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes:

  • Anerkennungsportal als Informations- und Orientierungshilfe mit konkreten Informationen zur zuständigen Behörde, Unterlagen, Kosten, etc.
  • Flächendeckendes Beratungsangebot durch die Einrichtung von Beratungsstellen durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Nutzung bestehender Strukturen.
  • Recht auf Bewertung für ausländische Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (wenn keine Gleichhaltung möglich ist).
  • Verfahrensfrist von maximal vier Monaten ab Einlangen der vollständigen Unterlagen.
  • Alternative Verfahren zur Feststellung der Qualifikationen von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, wenn Unterlagen nicht vorgelegt werden können (z. B. durch praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Fachgespräche, Ersatzbestätigungen, Arbeitsproben).
  • Anerkennungsbescheide und Bewertungsgutachten als Grundlage für die Betreuung durch das AMS.
  • Einheitlich statistische Erfassung durch die Statistik Austria.

Regierungsvorlage - Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG)