Aktuelles
Vor kurzem wurde die Fachkräfteverordnung 2016 veröffentlich. Darin werden Mangelberufe festgelegt, mit denen Drittstaatsangehörige eine "Rot-Weiß-Rot – Karte" als Fachkraft beantragen können, wenn sie einen konkreten Arbeitsplatz haben.
- Fräser/innen;
- Dreher/innen;
- Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau;
- Dachdecker/innen;
- Diplomingenieur(e)innen für Maschinenbau;
- Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik;
- Diplomingenieur(e)innen für Starkstromtechnik;
- Diplomierte Krankenpfleger, schwestern, die ihre im Nostrifikationsbescheid des Landeshauptmannes vorgeschriebene Ergänzungsausbildung bis Ende 2015 begonnen haben.
Mit Ausnahme der Diplomierten Krankenpflege ist keine formale Anerkennung der Berufsausbildung notwendig.