Aktuelles
Die Europäische Kommission hat am 15. September 2026 das Paket für faire Arbeitskräftemobilität verabschiedet. Dieses soll es Arbeitskräften ermöglichen, ihre Ansprüche auf Sozial- und Krankenversicherung nachzuweisen und geltend zu machen sowie ihre Qualifikationen EU-weit nachvollziehbar zu machen und in reglementierten Berufen formell anerkennen zu lassen.
Das Paket umfasst eine Mitteilung zur fairen Arbeitskräftemobilität und fünf Legislativvorschläge:
- eine Verordnung zur Einführung eines Europäischen Sozialversicherungspasses,
- einen „Rechtsakt über die Übertragbarkeit von Kompetenzen“, eine Verordnung über digitale und vergleichbare Qualifikationen,
- eine Verordnung zur Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde,
- eine Änderungsrichtlinie zu Berufsqualifikationen und
- eine Richtlinie über Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen.
Die Vorschriften für die Anerkennung von Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen sollen aktualisiert werden. Ein obligatorisches digitales Verfahren wird die grenzüberschreitende Anerkennung von Berufsqualifikationen für Fachkräfte in Bereichen wie Medizin, Pflege, Ingenieurwesen und Unterricht beschleunigen (fünf Wochen statt drei Monate), kostengünstiger und sicherer gestalten und gleichzeitig hohe Standards in den Bereichen öffentliche Sicherheit, Verbraucherschutz und Beruf gewährleisten.
Mithilfe gemeinsamer Ausbildungsrahmen wird die Kommission die automatische Anerkennung auf mehr reglementierte Berufe ausweiten. Mit den neuen Vorschriften werden auch gemeinsame Standards für die Anerkennung von außerhalb der EU erworbenen Qualifikationen für Bürgerinnen und Bürger der EU und für Fachkräfte aus Drittländern festgelegt, die im Binnenmarkt tätig sind oder sich aus dem Ausland bewerben.
Kommission schlägt ehrgeizige Maßnahmen zur Stärkung einer fairen Arbeitskräftemobilität vor, Pressemitteilung, 15. September 2026





