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Aktuelles

Mit einem Durchführungsbeschluss des Europäischen Rates vom 30. Juli 2026 wurde der Status für Vertriebene aus der Ukraine bis 4. März 2028 verlängert.

Der vorübergehende Status wird jedoch ab 31. Juli 2026 nur mehr jenen Personen gewährt, die den militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachgekommen sind. Gegebenenfalls muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, z. B. Bestätigung für die legale Ausreise (Stempel im Reisepass) oder Bestätigung über die Befreiung oder Erfüllung der militärischen Verpflichtungen vom Verteidigungsministerium (App „Reserv+“).

Für Personen, die bereits vor dem 31. Juli 2026 als Vertriebene registriert waren, gilt diese Regelung nicht.

Informationsseite des Bundesministeriums für Inneres