• berufsanerkennung.at
  • enic-naric-austria
  • migration.gv.at - Leben und Arbeiten in Österreich
  • migrantInnen.at

Aktuelles

Drittstaatsangehörige, die im Rahmen

  • eines Nostrifikationsverfahrens nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) oder
  • einer Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)

ein im Nostrifikationsbescheid oder im Lehrplan vorgeschriebenes Berufspraktikum absolvieren, sind hinsichtlich der im Rahmen dieses Praktikums ausgeübten Tätigkeiten vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) ausgenommen. Praktikumsgeber müssen keine Anzeigebestätigung mehr vom AMS einholen.

Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung, BGBl. II Nr. 117/2026